Berlin: Eine ganze, schweren Missbrauch betreibende Branche soll zur Raison gebracht werden - Abmahn-Anwälte und deren Auftraggeber werden es künftig nicht mehr so leicht haben, mittels einer Besonderheit des deutschen Rechtssystems Geld zu machen. Mehr...
Der Versandhändler Otto hatte die Burgerläden wegen des ähnlich klingenden Namens verklagt. – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018
Durch den Namen bestehe Verwechslungsgefahr. Seit Dienstagvormittag steht fest, dass die Hamburger Burgerläden ihren Namen behalten dürfen, das entschied das Hamburger Zivilgericht. Die Branchen seien zu unterschiedlich, als dass eine Verwechslung wahrscheinlich sei, hieß es in der Begründung. Außerdem sei „Otto“ ein geläufiger Vor- und Nachname, – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018