
Der Versandhändler Otto hatte die Burgerläden wegen des ähnlich klingenden Namens verklagt. – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018
Hamburg. Versandhändler Otto hatte die Otto's-Burgerläden wegen des ähnlich klingenden Namens verklagt. Die Branchen seien zu unterschiedlich, als dass eine Verwechslungsgefahr wahrscheinlich sei, befand das Hamburger Zivilgericht. Ausserdem sei "Otto" ein geläufiger Vor- und Nachname. Botschaft an alle Gründer: Klärt sorgfältig ab, ob der von Ihnen gewählt Firmenname/Name des Restaurants oder Hotels bereits markenrechtlich beansprucht wird. Mehr...
Durch den Namen bestehe Verwechslungsgefahr. Seit Dienstagvormittag steht fest, dass die Hamburger Burgerläden ihren Namen behalten dürfen, das entschied das Hamburger Zivilgericht. Die Branchen seien zu unterschiedlich, als dass eine Verwechslung wahrscheinlich sei, hieß es in der Begründung. Außerdem sei „Otto“ ein geläufiger Vor- und Nachname, – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018