(Symbolbild) Pizza pazza! Die Pizzeria Pazzi in Paris demonstriert, wie der heissbegehrte Fladen auch ohne Menschenhand aufbereitet und gebacken werden kann. Statt Pizzaioli arbeiten in der Küche drei Roboterarme. Mehr..
....und auch im Service tut sich was.
Hier die Medienmitteilung aus dem Verkehrshaus Luzern - im Museums-Café unterstützt bereits ein Serviceroboter die Mitarbeitenden. Mehr...

Roboter im Restaurant, die letzten News. Mehr...

 

 Covid-19|11.12.2021| Bern. Der Bundesrat konsultiert gemäss Point de presse vom Freitag die Kantone und unterbreitet ihnen zwei Vorschläge zur Eindämmung der Pandemie. Die Kantonsregierungen müssen sich bis am 14. Dezember dazu äussern. Die zwei Varianten im Detail. Mehr...

Symbolbild (auf Bild kicken - wischen) Gastro Graubünden gibt detaillierte Tipps für Betriebe, die der Absagewelle für Firmenanlässe am Jahresende trotzen wollen. Manche Unternehmen sagen die Reservationen in Restaurants vorsorglich ab - das ist verheerend für die Branche. Die Anleitung, wie Sie den Anlass trotz Pandemie über die Bühne bringen. Mehr...

  Covid-19|07.12.2021|Graz. Ob der Wirt  des "Tennessee" es schafft, die Corona-Restriktionen zu umgehen? Der Gastronom heisst Valentin Kopatz. Er gründete eigens eine Partei - er organisierte Parteisitzungen mit Abstimmungen, etwa "Wahl der Putzmittel im Lokal" -  Polizei schritt sofort ein - Kopatz gibt vorläufig nicht auf und hat politische Ambitionen. Mehr...

Der Versandhändler Otto hatte die Burgerläden wegen des ähnlich klingenden Namens verklagt. – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018

 

Durch den Namen bestehe Verwechslungsgefahr. Seit Dienstagvormittag steht fest, dass die Hamburger Burgerläden ihren Namen behalten dürfen, das entschied das Hamburger Zivilgericht. Die Branchen seien zu unterschiedlich, als dass eine Verwechslung wahrscheinlich sei, hieß es in der Begründung. Außerdem sei „Otto“ ein geläufiger Vor- und Nachname, – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018

 

Covid-19| 03.12.2021| Bern| Empfehlungen und neue Richtlinien des Schweizer Bundesrates, geltend ab 6. Dezember 2021: Private Einrichtungen wie Restaurants, Bars, Diskotheken sowie Unternehmungen und öffentlich zugängliche Anlagen und Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit sowie Sport können den Zugang bei Personen über 16 Jahren auf Inhaberinnen und Inhaber eines Impf- oder Genesungszertifikats beschränken (2G). (auf Bild klicken/tippen)
 

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