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Sat, Apr

  Covid-19| 20.12.2021| Bern/Zürich. Seit Montag (20.12.) gelten in der Schweiz strengere Regeln - vorerst befristet bis am 24.01.2021. In Discos und Clubs gilt ab sofort 2G+. Das weckt Spekulationen, wie lange noch 2G+ mit zwei Impfungen gilt. Wird ab Ende Januar die Booster-Impfung verlangt, deren rechtzeitige Auslieferung zum heutigen Zeitpunkt fraglich ist?  "Dann haben wir nur noch Oldies in Discos", bemerkte dazu ein Journalist sarkastisch. Mehr...
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Covid-19|19.12.2021. Zürich|FFP2-Maske schützt besser vor Omikron-Variante. Spitäler erlassen neue Vorschriften für Personal. Mehr...
Covid-19|19.12.2021. D-Niedersachsen. Ab Dienstag (21.12.) gilt in bestimmten Bundesländern Deutschlands in Geschäften FFP2-Maskenpflicht. Mehr...

Weitere Informationen über FFP2. Mehr...

(Symbolbild) Pizza pazza! Die Pizzeria Pazzi in Paris demonstriert, wie der heissbegehrte Fladen auch ohne Menschenhand aufbereitet und gebacken werden kann. Statt Pizzaioli arbeiten in der Küche drei Roboterarme. Mehr..
....und auch im Service tut sich was.
Hier die Medienmitteilung aus dem Verkehrshaus Luzern - im Museums-Café unterstützt bereits ein Serviceroboter die Mitarbeitenden. Mehr...

Roboter im Restaurant, die letzten News. Mehr...

 

 Covid-19|11.12.2021| Bern. Der Bundesrat konsultiert gemäss Point de presse vom Freitag die Kantone und unterbreitet ihnen zwei Vorschläge zur Eindämmung der Pandemie. Die Kantonsregierungen müssen sich bis am 14. Dezember dazu äussern. Die zwei Varianten im Detail. Mehr...

  Covid-19|07.12.2021|Graz. Ob der Wirt  des "Tennessee" es schafft, die Corona-Restriktionen zu umgehen? Der Gastronom heisst Valentin Kopatz. Er gründete eigens eine Partei - er organisierte Parteisitzungen mit Abstimmungen, etwa "Wahl der Putzmittel im Lokal" -  Polizei schritt sofort ein - Kopatz gibt vorläufig nicht auf und hat politische Ambitionen. Mehr...

Der Versandhändler Otto hatte die Burgerläden wegen des ähnlich klingenden Namens verklagt. – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018

 

Durch den Namen bestehe Verwechslungsgefahr. Seit Dienstagvormittag steht fest, dass die Hamburger Burgerläden ihren Namen behalten dürfen, das entschied das Hamburger Zivilgericht. Die Branchen seien zu unterschiedlich, als dass eine Verwechslung wahrscheinlich sei, hieß es in der Begründung. Außerdem sei „Otto“ ein geläufiger Vor- und Nachname, – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018

 

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