Recht/Der Klau im Hotelzimmer

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  05.02.23|München|Welche Gegenstände dürfen Gäste mit nach Hause nehmen? Rechtlich gesehen rein gar nichts! Dass  Besteck, TV-Geräte, Tablets, Duschköpfe oder gar Abflussrohre (!) verschwinden, ist selten, kommt aber sogar in Luxushotels vor. Ganz klar - das ist Diebstahl. Doch bei Kleinigkeiten als "Souvenir" wie Mini-Seifenportionen, Wegwerf-Duschhauben, etcetera käme wohl kein Hoteldirektor auf die Idee, Gäste zu belangen. Mehr...

Der Versandhändler Otto hatte die Burgerläden wegen des ähnlich klingenden Namens verklagt. – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018

 

Frühere Beiträge zum Thema Recht und Rechte des Gastes im Restaurant... 

20.01.2020|Gstaad - Berner Oberland. Deutsche Unternehmerin im Hotel  von Einschleichdieb beklaut - Gericht weist Klage gegen Direktion auf vollständigen Schadenersatz ab. Mehr..

Berlin: Eine ganze, schweren Missbrauch betreibende Branche soll zur Raison gebracht werden -  Abmahn-Anwälte und deren Auftraggeber werden es künftig nicht mehr so leicht haben, mittels einer Besonderheit des deutschen Rechtssystems Geld zu machen. Mehr...

Hamburg. Versandhändler Otto hatte die Otto's-Burgerläden wegen des ähnlich klingenden Namens verklagt. Die Branchen seien zu unterschiedlich, als dass eine Verwechslungsgefahr wahrscheinlich sei, befand das Hamburger Zivilgericht. Ausserdem sei "Otto" ein geläufiger Vor- und Nachname. Botschaft an alle Gründer: Klärt sorgfältig ab, ob der von Ihnen gewählt Firmenname/Name des Restaurants oder Hotels bereits markenrechtlich beansprucht wird. Mehr...

D/Jacke weg, Magenverstimmung nach dem Essen im Restaurant, Rotweinflecken auf der weissen Damenbluse  - wer haftet? Statement des  Dehoga zu den häufigsten Rechtsfällen im Gastgewerbe. Mehr...

Schweiz/Die kleinen Unterschiede. Die Rechtssprechung im Schwyzerländli ist nicht identisch! Mehr...

Basel. Gratiswasser-Diskussion neu entbrannt: Ein Glas "Hahnenburger" und das Amtsblatt sollen in jeder Beiz gratis zu haben sein - diese Meinung ist recht verbreitet. Wie es manch einer aus anderen Ländern kennt, soll  dem durstigen Gast zur bestellten Mahlzeit das Wasser offeriert werden (s. auch unten, rechtliche Aspekte). Mehr...

Running Gag Gratiswasser. Eine Rechtsanwältin äussert sich wieder mal kurz und prägnant zur Rechtslage. 1. Das Hausrecht hat der Wirt. Er entscheidet, ob und unter welchen Umständen er Gratiswasser abgeben will. 2. Wenn der Gastronom beispielsweise meint, es sei verkaufsfördernd, (zahlenden) Wein- oder Kaffeetrinkern ein Gläschen Leitungswasser zu berechnen, muss er sich vorsehen. Diese Gäste könnten sich nämlich künftig ein anderes Lokal suchen. Idee: Je nach Charakter des Lokal ist es vielleicht angezeigt, einen Wasserzapfhahn mit Plasticbechern zur Selbstbedienung einzurichten. Das hat beispielsweise die Geschäftsleitung des "The Butcher" in Bern getan. Mehr zur Gratiswasserabgabe...

Hinweis: Wir publizieren in regelmässigen Abständen Beiträge, die bereits erschienen sind. Dabei handelt es sich um Artikel, die bei unseren Lesern auf besonderes Interesse stossen.

Dauerthema Gratiswasser: Eins gleich vorneweg: In bestimmten Situationen ist es ratsam, den Gästen Gratiswasser zu servieren. Doch wir leben in einer freien Marktwirtschaft - und wenn der Wirt nicht will, dann muss er selbstverständlich Leitungswasser nicht gratis abgeben. Selbst bei einer alltäglichen Handlung wie dem Kauf einer Zeitung am Kiosk oder einer Flasche Bier im Restaurant kommt juristisch gesehen ein Vertrag zustande, der auch ohne Schriftlichkeit "aufgrund stillschweigender Übereinkunft" gilt. Und wenn der Wirt  nicht Vertragspartner sein will, dann will er eben nicht. Dasselbe gilt für den Gast: Passen ihm die Vertragsbedingungen nicht, ist es ihm freigestellt, auf die Leistung zu verzichten. Im Klartext: Er kann das Lokal verlassen und anderswo sein Glück versuchen.
Aber: Wenn sich der Gastronom  über das Wegbleiben der Gäste und die wachsende Ebbe in der Kasse wundert, weil er Leitungswasser berechnet, muss er seine Geschäftspolitik hinterfragen. So einfach ist das. Würde man die elementaren Regeln des Wertpapierrechts (D)/Obligationenrechts (CH) schon Schülern klar machen, hätten wir weniger unsinnige Diskussionen in den Medien. Dasselbe gilt für volkswirtschaftliche Basics: Geld, Angebot und Nachfrage, Kostentheorie.
Doch zurück zum Gratiswasser. Ist dies so schwer verständlich? Selbst ein Glas "Château la pompe" kostet: Bedienung, Gläser waschen, Spülmittel, Bruchrisiko - und ausserdem geht Umsatz und Gewinn flöten. Dann nämlich, wenn statt z.B. mit Markenmineralwasser oder Limonade Umsatz zu machen, eine Dienstleistung erbracht werden sollte. Doch wie gesagt, in bestimmten Situationen ist die Abgabe von Gratiswasser die Visitenkarte des Betriebs (s.auch unten). Ein Beitrag zur Pro und Contra-Diskussion...

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EU: Restaurants sollen bald kostenloses Wasser ausschenken. Da wird wohl der eine oder andere Betrieb ein Brünnchen mit Plasticbechern einrichten, wie es einzelne FWG-Betriebe bereits praktizieren. Mehr...

Wasserschlacht endet vor Gericht. Das teuerste Wasser Hamburgs gibts gemäss "Morgenpost" in Til Schweigers  Restaurant. Nun müssen die Richter ran. Der Filmschauspieler ("Keinohrhasen") hat die Posse satt und erhebt Klage. Mehr...

Gastrosuisse kämpft gegen die  verbreitete Meinung, dass der Konsum von Leitungswasser im Restaurant nichts kosten dürfe. Das sei falsch, heisst es in einer Medienmitteilung. Dem gastgewerblichen Betrieb entstehen für den Service von Hahnenwasser Kosten (und ausserdem Umsatzausfall): Die Serviceangestellten müssen für ihre Leistungen bezahlt werden, das Personal spült das Glas und der Gast hält sich während der Konsumation im angenehmenUmfeld eines Lokals auf, für das Miete, Strom- und Heizkosten anfallen. Manche SB-Restaurants, etwa Coop oder auch die neue Burgerkette The Butcher haben das Problem elegant gelöst. Ein Wasserhahn samt Wegwerfgläser steht zur Selbstbedienung bereit - geht wohl kaum im traditionellen Betrieb. Mehr über die Gastrosuisse Mitteilung...

Kaum ein Thema polarisiert Gäste und Gastronomie mehr als die Frage: Darf Leitungswasser etwas kosten oder nicht? Für die einen – Wirte wie Gäste – ist das Gratiswasser zum Essen ein selbstverständlicher Service. Andere halten die Bestellung von Leitungswasser für eine unanständige Preisdrücke­rei seitens der Gäste. Mehr...

 

Ein Gastronomom entschliesst sich, zum Essen Gratiswasser abzugeben. Dies kann zu erklecklichen Umsatzverlusten führen. Schätzt der Gast diese Gratisdienstleistung? Schaut er nun öfters rein oder spricht er gar im Bekanntenkreis Empfehlungen aus? Bestellt er zum Essen Wein nach oder leistet er sich ein Dessert, auf das er sonst verzichtet hätte?  Ob sich der Aufwand lohnt, muss in der Schweiz jeder Betrieb selber entscheiden - ausser im Tessin. Dort ist das Recht für das Gratiswasser zum Essen im Gastgewerbegesetz verankert. Ansonsten gilt: Wer Leitungswasser nicht gratis abgeben will, muss es auf der Getränkekarte unmissverständlich deklarieren. Mehr...

Zumindest für den Bremer Wirt Matthias Ahrens vom "Grätenfish" ist der Streit ums Gratiswasser "gegessen", bzw. getrunken. Wer Essen bestellt, dem wird eine Karaffe mit perlendem Wasser gereicht -  im Keller gezapftes Leitungswasser, mit Kohlensäure versetzt.  Prüfenswert überall dort, wo die Wasserqualität hoch ist. Und vielleicht schlägt sich die Grosszügigkeit des Gastronomen sogar im Umsatz nieder. Den einen oder anderen Gast dürfte sich freuen und grosszügig Wein nachbestellen oder sich gar ein Dessert leisten. Auf wenig Gegenliebe stösst das Extra wegen der Kosten (Gläserreinigung, Serviceleistung) beim Dehoga.  In Ikea Restaurants sind kleine Gratisleistungen übrigens Programm. Der Erfolg scheint dem "unmöglichen Möbelhaus" Recht zu geben, obwohl man einwenden kann, dass Ikea Quersubventionierung betreibt. Mehr...

Dauerstreit ums Gratiswasser im Restaurant. Fehde zwischen Gastro-Zürich-Präsident Ernst Bachmann und Konsumentenschützerin Sara Stalder: Eine abfällige Bemerkung Bachmanns im Blick-Artikel (s.unten) bringt die Bernerin offensichtlich in Rage. Nach dem Wasser-Abzocke-Bericht legt sie nach und zählt weitere Missstände m Gastgewerbe aus der Sicht des Konsumentenschutzes auf: WC-Gebühren für Gäste in einzelnen Restaurants, zu hohe Preise für halbe Menu-Portionen, Brot extra, Parkplatz- und WiFi-Gebühren sowie Dynamic Pricing im Hotel. Mehr...

 Schweiz/Boulevardblatt Blick macht Umfrage: Gratiswasser im Restaurant. Grosse Aufregung - Basler Gaststätte verlangt Fr. 9.60 für einen Liter Leitungswasser. Leider lässt die Fragestellung in der Umfrage Unsicherheit aufkommen. Wahrscheinlich ist Gratiswasser zum Essen oder zum Kaffee gemeint. Rund 65 der Teilnehmenden finden, dass dies okay ist. Mehr...

 

 

 

 

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